Anlage A.
Darlegung des koburgischen Ministers v. Seebach über die Vorgänge in Gotha am 23. und 24. Juni 1866.
*) In Betreff dieser Darlegung muß bemerkt werden, daß der Minister von Seebach dieselbe, wie man aus seinen eigenen Worten unten ersehen wolle, am 4. Juli 1866 niedergeschrieben, und später, im September 1866, eine Abschrift derselben an Seine Majestät den König von Hannover zu bringen gesucht hat, um dort zu Gunsten des Majors v. Jacobi einzuwirken. Der Brief, mit welchem Herr v. Seebach sich zu diesem Zwecke an eine Dame wandte, ist datirt vom 2. September 1866 und beginnt mit den Worten: „Meine liebe J. ... Dein Herz wird schwer von Kummer gedrückt, aber gewiß noch immer bereit sein“ u. s. w. und schließt mit den Worten: „Lebe wohl und sage mir bald mit zwei Worten, ob Du Dich in der Lage glaubst, meine Bitte zu erfüllen“ u .s. w.
Camille v. S.
In diesem Briefe finden sich zwei Stellen, in welchen sich Herr von Seebach zur eidlichen Bekräftigung dieser seiner Darstellung erbietet. Die erste lautet: „Ich sendete ihm die gewünschten Actenstücke, soweit ich dieselben erlangen konnte, und fügte noch ein Exposéhinzu, welches ich bereits am 4. Juli über die am 23./24. Juni gepflegten Verhandlungen niedergeschrieben hatte, mit dem Bemerken, daß ich bereit sei, dessen Inhalt in der von ihm erbetenen gerichtlichen Untersuchung eidlich zu bestärken, und ihm überließe von denselben den ihm dienlich erscheinenden Gebrauch zu machen.“
Die zweite Stelle lautet: „Daß der Inhalt der Wahrheit vollständig entspricht, brauche ich dir nicht erst zu versichern, namentlich nicht, nachdem ich bereits oben erwähnt habe, daß ich mich Herrn v. Jacobi gegenüber zur eidlichen Bekräftigung desselben erboten. Dein eigenes Rechtsgefühl wird daher, wenn Du es gelesen, vielleicht noch mehr als meine Bitte beitragen, dem Wunsche des Hrn. v. Jacobi zu entsprechen, der meiner innigsten Ueberzeugung nach nur gethan hat, wozu jeder Ehrenmann an seiner Stelle sich verpflichtet gefühlt haben würde, während den Oberst von Dammers wohl ein schwerer Vorwurf treffen müßte, wenn er in der That seinem Könige die von ihm in der bündigsten Weise abgeschlossene Waffenruhe verschwiegen haben sollte.“
In der Nacht vom 23/24. Juni waren Verhandlungen zwischen Major v. Jacobi – der zu diesem Behufe aus dem hannöverschen Hauptquartier hier eigetroffen war – und dem General v. Moltke auf telegraphischem Wege gepflogen worden.
Major von Jacobi hatte freien Abzug der Truppen nach dem süden verlangt, mit der Verpflichtung für diese „längere Zeit“ nicht gegen Preußen zu kämpfen, und in einem späteren Telegramm noch den Wunsch ausgedrückt, daß einem hannöverschen Offitier gestattet werde, sich von der Stärke der preußischen Truppen zu überzeugen, um zu constatiren, daß die hannöversche Armee in der That vollständig cernirt sei.
Aus Berlin erfolgte die Antwort, daß die Entschließung Sr. Majestät des Königs erst am Morgen des 24. zwischen 7 bis 8 Uhr eingeholt werden könne, worauf Major v. Jacobi in das hannöversche Hauptquartier zurückkehrte.
Am 24. Vormittags zwischen 9 und 10 Uhr erschien der Oberst und General-Adjutant Dammers in Begleitung des Major v. Jacobi in dem herzoglichen Palais und bat um eine Audienz bei seiner Hoheit dem Herzoge, die ihm in meinem Beisein gewährt wurde.
Oberst Dammers überreichte Sr. Hoheit eine Vollmacht des General Arentschild, welche ihn ermächtigte, „die eingeleiteten Verhandlungen über die Verhältnisse der königlich hannöverschen Armee weiter fortzuführen und eventuell zum Abschluß zu bringen.“
Die Vollmacht war an „den commandirenden Herrn General der königlich preußischen Truppen in Gotha“ adressirt. Se. Hoheit der Herzog machte daher dem Oberst Dammers bemerklich, daß Er in seiner Eigenschaft – da Er nicht das Commando über die preußischen Truppen führe – nicht verhandeln könne, daß Er sich aber, wenn dieß in den Wünschen Sr. Majestät des Königs von Hannover liege, einer Vermittlung gern unterziehen werde, und sich dazu um so mehr aufgefordert finde, als Er für die hannöversche Armee, die sich stets als eine tapfere erwiesen, aufrichtige Sympathien hege, und überdieß Sein Land Schauplatz des Kampfes zu werden drohe.
Oberst Dammers erwiederte, daß er von Sr. Majestät dem Könige an Se. Hoheit den Herzog gewiesen sei, daß Allerhöchst derselbe allerdings in der Meinung gestanden habe, Se. Hoheit der Herzog führe das Commando, daß Se. Majestät es aber jedenfalls dankbar erkennen werde, wenn Se. Hoheit geruhen wolle, mit ihm in die Verhandlung einzutreten und Sr. Majestät dem König von Preußen gegenüber die Vermittlung zu übernehmen.
Die Verhandlungen wurden hierauf zunächst zwischen Sr. Hoheit dem Herzog und dem Oberst Dammers, dann zwischen mir und dem Letzteren gepflogen, während Major v. Jacobi sich größtentheils passiv verhielt.
Im Laufe derselben stellte Oberst Dammers die Behauptung auf, daß in der verwichenen Nacht die Eisenbahn-Brücke bei Mechterstedt gesprengt und der Telegraph in der Richtung nach Eisenach zerstört, die Lage der preußischen Truppen daher neuerdings wesentlich verschlechtert worden sei – eine Behauptung, deren Unrichtigkeit alsbald constatirt wurde, da zwar ein Versuch der Zerstörung gemacht worden, derselbe aber resultatlos geblieben war. Er versicherte ferner auf sein Ehrenwort, daß die hannöversche Armee 18,000 Mann stark sei und 56 Geschütze mit sich führe.
In der Hauptsache bestimmte er anfänglich die Frist, innerhalb welcher die hannöverschen Truppen sich nicht an den Feindseligkeiten gegen Preußen betheiligen sollten, auf eine sechsmonatliche, erstreckte dieselbe dann in Folge einer remonstrirenden Bemerkung von meiner Seite auf die Dauer eines Jahres.
Als das Resultat der Verhandlungen wurde von den beiden hannöverschen Bevollmächtigten folgendes, jedoch nur von dem Major v. Jacobi unterzeichnetes Telegramm an den General v. Moltke gerichtet:
„Auf Aufforderung Sr. Hoheit des Herzogs von Koburg-Gotha präcisirt der Generaladjutant des Königs von Hannover, der hier eingetroffen ist zum Abschluß der Verhandlungen, die Depeche von heute Morgen dahin, daß die hannöverschen Truppen, wenn ihnen der Durchmarsch nach näher zu bestimmenden Punkten im Süden gestattet wird, ein Jahr lang sich verpflichten, nicht an den Feindseligkeiten Theil zu nehmen. In diesem Falle würde die in der letzten Depeche gemachte Bedingung beziehungsweise Einsicht der Streitkräfte wegfallen.“
„v. Jacobi.“
Dieses Telegramm wurde von mir persönlich mit einem von Sr. Hoheit dem Herzog an Se. Majestät, den König von Preußen gerichteten, die Annahme der hannöverschen Vorschläge dringend befürwortenden Telegramm sowohl an Allerhöchstdenselben als an den General v. Moltke um 11 Uhr Vormittags zum Abgang gebracht. Bis dahin war über eine inzwischen eintretende Waffenruhe nichts verabredet worden.
Nach meiner Rückkehr in das herzogliche Palais aber ward Sr. Hoheit dem Herzog ein – im Wechsel mit dem zuvor erwähnten und in Veranlassung der in der Nacht vom 23./24. gepflogenen Verhandlungen, eingegangenes – Telegramm aus Berlin überbracht, mit der Nachricht, daß ein Generaladjutant Sr. Majestät des Königs (wie sich später ergab, General Alvensleben) per Extrazug unterwegs sei, „um die Befehle Sr. Majestät, des Königs von Hannover, in Empfang zu nehmen.“
Dieses Telegramm ließ die günstigen Dispositionen Sr. Majestät des Königs von Preußen so deutlich erkennen, daß Se. Hoheit der Herzog den Oberst Dammers aufforderte, dasselbe sofort zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs von Hannover zu bringen, und damit den Vorschlag verband, die Feindseligkeiten einstweilen ruhen zu lassen. Oberst v. Dammers erklärte sich darauf nicht nur bereit, alsbald in das Hauptquartier des Königs von Hannover zurückzukehren, sondern auch mit dem weiteren Vorschlag des Herzogs einverstanden.
Die in der letzteren Beziehung erfolgte Besprechung führte meiner Auffassung nach insofern zu einem absolut festen Resultat, als sie nur das beiderseitige Einverständniß, daß eine Waffenruhe eintreten solle, constatirte, den Zeitpunkt aber, bis zu welchem die Feindseligkeiten eingestellt bleiben sollen, mit voller Sicherheit nicht erkennen ließ.
Als daher Oberst v. Dammers sich bei Sr. Hoheit dem Herzog zu verabschieden wünschte, erschien es mir nöthig, auf diesen Punkt, und zwar unter Zuziehung des Oberst v. Fabeck, der zu jener Zeit noch das Commando der sämmtlichen preußischen Truppen führte, nochmals zurückzukommen, um die gegenseitigen Zusagen bezüglich der verabredeten Waffenruhe mit voller Schärfe festzustellen.
Ich fragte zunächst den Oberst v. Dammers, ob ich richtig verstanden, wenn ich seine Zusage, in Betreff der Waffenruhe, dahin aufgefaßt habe, daß hannöverscher Seits kein Angriff erfolgen werde, bevor der Generaladjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen in dem Hauptquartier Sr. Majestät des Königs von Hannover eingetroffen sei. Oberst v. Dammers bejahte diese Frage mit voller Bestimmtheit, fügte aber noch die Voraussetzung hinzu, daß sich dieses Eintreffen nicht bis zum folgenden Tage verzögere.
Hierauf ersuchte ich Se. Hoheit den Herzog, die von Ihm ertheilte Zusage zu wiederholen, und resumirte das Resultat, wie folgt:
Oberst v. Dammers sichert zu, daß hannöverscher Seits kein Angriff erfolgen werde, bevor der General-Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen in dem Hauptquartiere Sr. Majestät des Königs von Hannover eingetroffen ist, vorausgesetzt, daß dieses Eintreffen sich nicht bis morgen verzögert.
Se. Hoheit der Herzog erklärt sich mit dieser Sistirung der Feindseligkeiten einverstanden und ertheilt die Zusicherung, daß die Zwischenzeit nicht dazu benutzt werden soll, neue Streitkräfte auf der Eisenbahn heranzuziehen.
Major v. Jacobi bleibt hier zurück, um den General von Alvensleben in das hannöversche Hauptquartier zu begleiten.
Oberst v. Dammers reiste nach 12 Uhr ab.
Ohngefähr eine Stund später kam der hannöversche Rittmeister von der Wense hier an. Er meldete Sr. Hoheit dem Herzog, daß er von Sr. Majestät dem König von Hannover beauftragt sei, dem Oberst v. Dammers zu eröffnen, daß die Verhandlungen abzubrechen seien, und ihn sowie den Major v. Jacobi in das hannöversche Hauptquartier zurückzurufen.
Ich: Ist Ihnen Oberst v. Dammers nicht unterwegs begegnet?
v. d. Wense: Allerdings.
Ich: Dann ist doch vorauszusetzen, daß Ihnen Oberst v.. Dammers davon Kenntniß gegeben, daß die Verhandlungen bereits zu einer bestimmten Verabredung geführt haben, von einem Abbruche derselben daher nicht mehr die Rede sein kann.
v. d. Wense: Oberst v. Dammers habe ihm gesagt, weiter zu reiten und den ihm ertheilten Auftrag Sr. Hoheit dem Herzog zu melden.
Ich: Das sei ein eigenthümliches Verhalten. Ich müsse ihn bitten, sich bestimmt darüber zu erklären, ob Oberst von Dammers ihm von der getroffenen Uebereinkunft Mittheilung gemacht habe oder nicht, und ob die Absicht des Oberst v. Dammers, indem er ihn veranlaßt habe, weiter zu reiten und seinen Auftrag dem Herzoge zu melden, etwa dahin gegangen sei, sich von dieser Uebereinkunft einseitig loszusagen.
v. d. Wense: Darüber vermöge er keine Auskunft zu geben.
Nach diesem Zwiegespräch drückte auch Se. Hoheit der Herzog dem Rittmeister v. d. Wense in sehr nachdrücklicher Weise sein Befremden darüber aus, daß Oberst v. Dammers bei der gänzlich veränderten Sachlage ihn nicht aufgefordert habe, wieder mit in das hannöversche Hauptquartier zurückzukehren, ihn vielmehr einfach nach Gotha habe weiter reisen lassen, um sich seines Auftrages zu entledigen, von dem er, Oberst v. Dammers, sich doch habe sagen müssen, daß er durch das inzwischen Verhandelte bereits seine vollständige Erledigung gefunden habe.
Während darüber noch eineige Worte gewechselt wurden, brachte ein Adjutant Sr. Hoheit dem Herzog die Meldung, daß sich eine hannöversche Colonne in der Richtung nach Mechterstedt bewege und sich bereits ein Gefecht mit der dort aufgestellten Garde entsponnen zu haben scheine.
Se. Hoheit mochte nicht in Zweifel ziehen, daß dieses mit der von dem Oberst Dammers zugestandenen Waffenruhe im Widerspruch stehende Vorgehen auf einem Mißverständnisse beruhe, und sprach dem Rittmeister v. d. Wense die Erwartung aus, daß derselbe sich beeilen werde, in das Hauptquartier zurückzukehren, um dieses Mißverständniß aufzuklären.
Rittmeister v. d. Wense erklärte sich dazu bereit; in demselben Augenblicke aber – 1 Uhr 58 Minuten – ward Sr. Hoheit dem Herzog ein Telegramm des Grafen Bismarck eingehändigt, durch welches Höchstderselbe benachrichtigt wurde, daß Se. Majestät der König die hannöversche Proposition unter der Bedingung, daß für die Nichttheilnahme der hannöverschen Truppen an den Feindseligkeiten gegen Preußen Garantien festgestellt wurden, durchgängig genehmige General Alvensleben beauftragt sei, wegen dieser Garantien zu unterhandeln.
Se. Hoheit der Herzog äußerte Herrn v. d. Wense gegenüber seine lebhafte Freude über diese glückliche Wendung und fügte hinzu, wie Er nunmehr die Convention als definitiv abgeschlossen glaube betrachten zu können; denn da die Zusicherung der zeitweisen Nichttheilnahme der hannöverschen Armee an den Feindseligkeiten doch ohne Zweifel eine ernstlich gemeinte gewesen, so werde man auch hannöverscher Seits gewiß gern geneigt sein, deßhalb die von Preußen gewünschten Garantien zu geben. Jeder Tropfen Blutes, der nun noch vergossen werde, sei unnütz vergeudet. Herr v. d. Wense werde es daher sicher als seine Pflicht erkennen, daß Telegramm des Grafen Bismarck mit möglichster Eile Sr. Majestät dem Könige zu überbringen.
Herr v. d. Wense beeilte sich hierauf auch in der That seinen Rückweg nach dem Hauptquartier anzutreten. Auf seinem Wunsch hatte schon vorher Se. Hoheit der Herzog den Major v. Jacobi, der sich nach der Abreise des Obersten v. Dammers auf das ihm angewiesene Zimmer zurückgezogen hatte, zu sich rufen lassen, und ihm den erfreulichen Inhalt des Telegrammes des Grafen Bismarck mitgetheilt.
Se. Hoheit setzte ihn dann aber auch von der früher eingetroffenen Nachricht, dem Vorgehen der Hannoveraner auf Mechterstedt, sowie davon in Kenntniß, wie in der dem Oberst von Dammers ertheilten Abschieds-Audienz – bei welcher Major v. Jacobi nicht mit anwesend war – die bereits in seiner Gegenwart verabredete Waffenruhe präcisirt worden sei, fügte hinzu, daß jenes Vorgehen offenbar nun darin seinen Grund haben könne, daß der betreffende Truppen-Commandant von der mit dem Oberst v. Dammers vereinbarten Waffenruhe nicht rechtzeitig Kenntniß erhalten habe und forderte ihn dringend auf, einem doch sicher nicht beabsichtigten Wortbruch vorzubeugen und sofort ein Telegramm zu entwerfen, um den Commandeur der hannöverschen Truppen auf der Linie Gotha-Eisenach mittelst des Eisenbahn-Telegraphen von dem getroffenen Uebereinkommen in Kenntniß zu setzen und zu veranlassen, weitere Feindeseligkeiten zu sistiren.
Herr v. Jacobi erklärte, daß er sich, nach Lage der Sache, allerdings für verpflichtet erachten müsse, dem Verlangen Sr. Hoheit des Herzogs zu entsprechen.
Das Telegramm wurde von ihm entworfen, vorgelesen und von mir alsbald zum Abgang gebracht.
Nachdem dieß geschehen, eröffnete mir Major v. Jacobi, wie er wünsche, Sr. Majestät dem Könige von Hannover über die Sachlage persönliche Meldung zu machen und sich zu diesem Behufe in das Hauptquartier zu begeben. Es werde sich dieß mit der übernommenen Verpflichtung, den General Alvensleben in das Hauptquartier zu begleiten, ganz füglich vereinigen lassen, da dessen Ankunft erst nach 6 Uhr in Aussicht stehe; jedenfalls verpflichte er sich, vor 6 Uhr wieder in Gotha zu sein, und hoffe, daß seiner Abfahrt unter dieser Voraussetzung kein Hinderniß werde entgegengesetzt werde.
Ich glaubte, da Se. Hoheit der Herzog sich eben für kurze Zeit aus dem Palais entfernt hatte, die Verantwortlichkeit dafür auf mich nehmen zu können und bat Herrn v. Jacobi nur, sich möglichst zu beeilen, um bei der Ankunft des General Alvenslaben gewiß wieder hier zu sein. Herr v. Jacobi sicherte mir dieß nochmals zu, und als ich mich ¼ vor 6 Uhr aus dem herzoglichen Palais in meine Wohnung begab, begegnete mir derselbe unterwegs, hatte aber leider, wie er mttheilte, Se. Majestät den König, Allerhöchst welcher inmittelst sein Hauptquartier verlegt hatte, nicht getroffen.
Kaum eine Stunde später erschien anderweit Herr Rittmeister v. d. Wense mit einem von dem Grafen Platen gegengezeichneten Schreiben Sr. Majestät des Königs von Hannover an Se. Hoheit den Herzog, in welchem Allerhöchstselbe erklärte, daß Er nicht in der Lage sei, wegen der zeitweisen Nichttheilnahme seiner Truppen an den Feindseligkeiten gegen Preußen Garantien zu gewähren.
Damit waren die Verhandlungen, soweit ich bei denselben mitgewirkt habe, abgebrochen.
Gotha, den 4. Juli 1866
(gez.) Seebach.
Fortsetzung des Textes: Anlage B
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