Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Romkerhall 1988 bis 1990

Die Anerkennung der DDR wurde seitens der Bundesrepublik mit der Begründung vorenthalten, dass die DDR "keine eigene Staatsgewalt habe", sondern nur ein Besatzungsregime sei. Dabei galt das Besatzungsvorrecht für die Länder der Bundesrepublik bis 1990 selber fort. Diese Definition verstehen wir heute jedoch auch mehr als Mittel, hinsichtlich der Absicht, auf das ehemalige Land nicht zu verzichten, denn als Staatsrechtlich relevant.

Romkerhall hingegen erfüllte den völkerrechtlichen Staatsbegriff nach der Drei-Elemente-Lehre umfangreicher, da es, neben dem Staatsgebiet, mit der Krönung Ihrer Majestät Erina effektiv ausgeübte Staatsgewalt gab. Mit der Inthronisierung erfolgte bis zum Ableben Erinas und dem Abdanken des Statthalters "L." Einbürgerungen im dreistelligen Bereich, womit der dritte Aspekt der Drei-Elemente-Lehre, dem des Staatsvolkes, erfüllt war.


Besatzung bis 1990

Bis 1990 stand Deutschland, sowohl im Westen als auch im Osten unter Besatzungsvorrecht. Bis zu diesem Zeitpunkt existierte auch kein Friedensabkommen zwischen den Siegermächten und der Bundesrepublik Deutschland. Es erfolgte kein Einspruch seitens der, das Besatzungsvorecht ausübenden, Siegermächte gegen die Staatsgründung des Königreiches Romkerhall.


Romkerhall 1990

Der "2+4 Vertrag"

Der September 1990 unterzeichnete und März 1990 in Kraft getretene Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland beendete die Besatzung sowohl für den Westen, als auch den Osten und leitete die Wiedervereinigung ein. Eine der Bedingungen zu diesem Vertrag war der Verzicht Deutschlands auf alle, auch ehemalige Gebiete außerhalb des Rechtssubjektes der BRD und der DDR. Auch hinsichtlich des 1988 bereits gegründeten Königreiches Romkerhall und der Hannoveraner Domäne ist dies von signifikanter Relevanz.