Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Im Okerthal 1856 bis 1861

"(...) In den Jahren 1856 bis 1861 wurde unter großen Schwierigkeiten eine Straße durchs Okertal bis nach den Birkentälern gebaut. Hierdurch wurde der Verkehr nach dem Harz erleichtert:

 

Das Okerthal bei Romkerhall

Das Okerthal bei Romkerhall


Die reichen Holzvorräte konnten auf Pferdewagen der Hütte zugeführt werden. Das starke Gefälle der Oker trat allmählich in den Dienst einer neuen Industrie, und zwar der Holzstoffabriken. 1862 wurde die erste Holzschleiferei im Okertal errichtet. Im Jahre 1865 wurde unter Leitung eines Hüttenobermeisters zum letzten Male auf der Oker Holz geflößt und das im Jahre 1542 errichtete Wehr unterhalb der Kirchenbrücke abgebrochen. 1863 entstand Romkerhall mit dem 60 Meter hohen künstlichen Wasserfall. (...)"


Der Jagdsitz Romkerhall 1862

König Georg V. Von Hannover und seine Ehegattin Königin Marie genossen den Aufenthalt im Harzer Okertal.

1862 begangen die Arbeiten zur Errichtung eines Jagdsitzes, welche von dem ansässigen Gastronom Lüer begleitet wurden. Auf Veranlassung des Eigentümers, des Bauherrn Georg V. von Hannover königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg hin wurde der kleine Fluß Romke umgeleitet und so in unmittelbarer Nähe zu seinem Jagdsitz der mit 64 Meter höchste im Harz befindliche Wasserfall angelegt. Für den früh erblindeten Kg. Georg war die Wahrnehmung Teil des Genusses, der Widerhall des Wasserfalls in seiner beruhigenden Gleichmäßigkeit wurde, zusammen mit dem Namen des Flusses Namensgeber: Romker-Hall, oder auch Romkerhall.


Früher Stich der Umgebung um den Jagdsitz

Romker-Hall am Staubach im Okerthale


Im Ursprung bestand das Umgebindegebäude aus drei Teilen in Fachwerkbauweise mit zwei dominanten Sattel-, beziehungsweise Giebeldächern in Pfettenbauweise.

Unterhalb, also südlich Romkerhalls gelegen, verläuft der Weg westlich entlang des Fußes des Ahrendsberges. Bei Romkerhall verlagert sich der Weg auf die östliche Seite und verläuft von hier ab, zunächst entlang des Fußes des Romkerkopfes, weiterhin an der östlichen Flanke in Richtung Norden.

Das Flussbett der Oker und somit auch die Mitte des Flusses, wurde zu diesem Zwecke verändert. Das neuerrichtete Gebäude wurde zugunsten der Lage zum neu errichteten Wasserfall hin, als auch der Möglichkeit eines Weges am Fuß des Romkerkopfes westlich gelagert, so entstand vor dem Haus eine starke Kurve, die unter zu Hilfenahme einer Stützmauer gesichert werden musste. Diese neue Wegeführung erforderte an dieser Stelle eine Brücke, da der Weg entlang der Oker bei Romkerhall von westlicher zu östlicher Lage wechselt:


Das Okerthal mit Romker-Halle vom Ahrendsberge aus gesehen

Das Okerthal mit  Romker-Hall vom Ahrendsberge aus gesehen


Hier gut ersichtlich, in welchem Maße das Gelände im Talkessel durch Aufschüttung gestaltet wurde und das eigentliche Flussbett dabei verschoben wurde. Neben dieser wechselseitig verlaufenden Wegführung an dieser Stelle auch gut ersichtlich, die eigentliche, historisch korrekte Lage der Romkerbrücke, die in einem steilen Winkel verlief:


Das historische Ensemble des Jagdsitzes Romkerhall

Das historische Ensemble des Jagdsitzes Romkerhall


Die kleine Romke, welche eigentlich südlich von dem Romkerkopf an dessen Fuß bei den Pferdestellen niederging wurde am Nebengipfel unterhalb des Gipfels des Romkerkopfes in einer Rinne umgeleitet, um den neuentstandenen Wasserfall zu nähren.

Georg V. von Hannover machte Romkerhall seiner Gemahlin, der Königin Marie zum Geschenk. Der Marienfelsen im Okerthal wurde nach Königin Marie benannt.


Jagdsitz Romkerhall

Die historische Frontpartie des Jagdsitzes Romkerhall


Romkerhall unterstand als terrae dominicae direkt der Krone in Hannover. Die Verwaltung erfolgte nicht, wie bei den königlichen Schlössern und Gärten über die Verwaltung. Als Kammergut und Königliche Staatsdomäne war dieses Gebiet daher nicht Bestandteil öffentlichen Rechtes, sondern verblieb als Hoheitsgebiet im Besitz des Königlichen Hauses, frei von Gemeinde oder Kreisverwaltung.