Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Legitimationsdefizite

Das Grundgesetz wurde von den Westalliierten als Besatzungsmacht unter Zwang eingefügt. Es fand weder eine verfassungsgebende Nationalversammlung, noch eine Volksabstimmung statt.

An dieser Stelle zitiere ich Dr. C. Gröpel: Zitat: " (...) Rein formell betrachtet mögen diese Einwände zutreffen. In der Sache (materiell) hat sich das Volk jedoch wiederholt und eindeutig zum Grundgesetz bekannt: Die Wahlberechtigten beteiligten sich in ihrer weit überwiegenden Mehrheit in allen Bundestagswahlen nach 1949 (...)." / Zitat Ende *1

Dem Herrn Professor mag entgangen sein, das dies keine Legitmation darstellt, da unter dem Zwang keine Alternative bestand, auch kann nicht von einer Akzeptanz oder gar einem "bekennen" die Rede sein unter diesen Umständen, welche dem Herrn Prof. entgangen zu sein scheinen, u.a. wie folgt als Beispielhaft:


Vom Zwang

 20. Mai 1949: Debatte ob der Freistaat Bayern dem Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, zustimmen sollte oder nicht


Horlacher: „Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist folgendes: Abgestimmt haben 174 Abgeordnete; davon stimmten 64 mit "Ja", 101 mit "Nein" und 9 mit "Ich enthalte mich". Ich habe demgemäß festzustellen: Das Grundgesetz in der vorliegenden Fassung hat nicht die Zustimmung des Bayerischen Landtags gefunden!“ (Zurufe: "Pfui!, Pfui!").  „Ich bitte diese Zwischenrufe zu unterlassen!“  (Weitere Zurufe)

Ehard: „Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustandekommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen. Es besteht die Tatsache – und sie darf und soll ausgesprochen werden – , daß nämlich bei diesem Entstehungsmodus der neuen Bundesrepublik ein alliierter Zwang vorliegt, der uns keine andere Wahl läßt.“ (Zurufe)

Lacherbauer: „Die Länder sind nicht die Kinder des Bundes, sondern der Bund ist das Gebilde der Länder (Zuruf). Die Länder übertragen Rechte auf den Bund, und nicht umgekehrt.
(Zuruf von Dehler: „Da unterscheiden wir uns grundsätzlich, Herr Kollege Lacherbauer!“
Lacherbauer: „Dann folgen Sie eben unitarischer Konzeption, Herr Kollege Dehler!“
(Zuruf Dehler: „Nein, dagegen verwahre ich mich!“

Lacherbauer: Der Bundesstaat entsteht durch Zusammenschluß von Einzelstaaten.
(Zuruf von Korff: „Deutschland braucht nicht mehr zu entstehen; Deutschland ist!“
Lacherbauer: „Mein lieber Herr Kollege Korff, Sie sind nach meiner Meinung von der Idee des Jahres 1933 staatspolitisch zu sehr infiziert!“
(Zuruf von Korff: „Deutschland ist das Höhere, das besteht!“
(Zuruf von Baumgartner: „Das Reich existiert doch gar nicht mehr!“) (Es folgt Tumult)




An dieser Stelle wenden wir uns nocheinmal zurück zu den oben genannten Zitat *1, wie kann die Teilnahme als "bekennend" gewertet werden unter diesen Umständen. Daraus rückwirkend eine Legitimierung zu definieren beseitigt nicht das Legitimationsdefizit gänzlich. Auch die Gewöhnung an den Umständen steigert dies nicht quantitativ. Der ergangene Zwang ähnelt doch dem in der DDR, nur mit dem Unterschied, das dieser von westdeutschen Juristen für die DDR als Unrecht verurteilt wurde, in der eigenen Handlungsweise hingegen als Errungenschaft gelobt wird ...

Dabei können wir bei Gröpel *1 im vorab befindlichen Kapitel 2. "Entstehung des Grundgesetzes" lesen: Zitat: "(...) Daraufhin wurde das Grundgesetz von den Parlamenten aller westdeutschen Länder (mit Ausnahme Bayerns!) angenommen. (...) vom Parlamentarischen Rat ausgefertigt (...) mündlich verkündet (...) Damit trat es (...) in Kraft." /Zitat Ende
Man beachte das Verständnis des Juristen für den Begriff  "alle" ! Das sind dann eben die Sichtweisen die so Einzug in den Hörsal finden.







Rechtswidrige, erzwungene Abdankung 1918 Herzogtum Braunschweig

Ernst August, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg sah sich am 8. November 1918 genötigt, ein Dokument zu unterschreiben, welches ihm ein wütender Mob unter Androhung von Gewalt, ohne jedwege rechtliche Legitimation, vorhielt. Wie sollte sich nun ein Gentleman entscheiden, wo seiner Frau der Lauf einer geladenen Pistole an die Schläfe gesetzt wird?


Rechtswidrige, erzwungene Abdankung 1918

Diese sogenannte „Abdankung“, unter Waffengewalt erzwungen, entbehrte zudem eine eigene Formulierung, da vorgelegt. Diese ist rechtswidrig. Man bedenke an dieser Stelle, das diese Abdankung nur für das Herzogthum Braunschweig gedacht war, und seine Formulierung nur so gedeutet werden kann, da Ernst August zu dieser Zeit Herzog von Braunschweig. Eine Abdankung von Ernst August hinsichtlich des Königreichs Hannover war bereits von Seiten Preußens vorab vorgeschlagen, jedoch nicht zwingend verlangt worden, und auch an dieser Stelle nicht Gegenstand.



*1: Dr. Christoph Gröpel: Staatsrecht I, C. H. Beck, München 2014 S. 40-41