Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Erster Abschnitt
Der deutsche Charakter des Staates Hohenzollern.


Wir haben zunächst die Frage nach dem deutschen Charakter des Staates der Hohenzollern ins Auge zu fassen.

Deutschland ist bekanntlich noch nie eine einheitliche Monarchie gewesen, und einen deutschen Kaiser hat es nie gegeben. Es war zu allen Zeiten ein föderatives gebilde, dessen gewähltes Oberhaupt, seit dem Kaiser Otto I. aus niedersächsichem Stamme, den berechtigten Anspruch hatte, als römischer Kaiser deutscher Nation vom Papste gekrönt zu werden. Die Idee dieses römischen Kaiserthums aber beschränkte sich nicht auf die deutsche Nation: sie faste in sich die Schirmvogtei der gesammten Christenheit.

Ursprünglich gliederte sich die deutsche Föderation nach den hauptsächlichen Stämmen: der Bayern, der Franken, der Sachsen, der Schwaben, an deren Spitze die Stammesherzöge standen. Es war die Zeit der politischen Macht und Größe der deutschen Nation. Der Sturz des Herzogs Heinrichs des Löwen durch die Gewalt und das Unrecht Friedrich Barbarossa’s ist der Wendepunkt dieser Geschichte. Die alten Herzogthümer lösten sich auf. Es verwuchsen die Territorial-Fürstenthümer unmittelbar unter dem Kaiser. Diese Wendung war ein großer Nachtheil. Denn zur Zeit der Stammesherzogthümer fand der Particularismus – und wir alle Deutsche sind zunächst Particularisten – seine Grenze und Beschränkung in dem Stamme. Die Form der Stammesherzogthümer war die glückliche Ausgleichung des Rechtes der Besonderheit in der Allgemeinheit.

Die Sprengung der Stammesherzogthümer hob diese Grenze des Particularismus hinweg, machte ihn schrankenlos. Das Territorial-Fürstenthum suchte zu wachsen, nach welcher Seite hin immer es sei. Nicht immer geschah dies mit rechtlichen Mitteln. Die Politik jedes einzelnen Territorial-Staates wurde bedingt durch seine Dynastie, durch die Tradition, welche derselben anklebte. Es ist wie ein Gesetz, welches hindurch geht durch die Jahrhunderte: wie der Ahn gehandelt hat, so im Wesentlichen handelt der Nachkomme. Ganz besonders tritt dies hervor bei drei deutschen Fürstenhäusern: dem ältesten von allen nämlich dem welfischen, ferner dem habsburgischen, endlich dem hohenzollerischen.

Indem Spittler am Schlusse seiner Geschichte von Hannover die Erwerbungen überschaut, welche das welfische Haus gemacht, spricht er mit stolzer Freude es aus, daß das Recht, der Vertrag, und niemals die Gewalt der Erwerbstitel aller dieser gesegneten Länder sei.

Dasselbe gilt von dem Hause Habsburg. Sehen wir ab von Galizien, zu dessen Aneignung die nicht gerüstete Kaiserin Maria Theresia durch die Drohung eines russich-preußischen Krieges gegen sie gezwungen wurde: so besitzt die Monarchie Oesterreich nicht ein Land, welches ihr nicht anheim gefallen wäre durch das Recht des beiderseitig freien Vertrages. Ja noch mehr. Dieses Haus, welchem seit vier Jahrhunderten die Aufgabe oblag, gegenüber dem Particularismus der Vielen das Prinzip der Einigung und Erhaltung zu vertreten, welchem Leibniz *) die Anerkennung aussprach, daß diesem Hause Oesterreich hauptsächlich Deutschland seine Erhaltung verdanke – dieses Haus besaß unter dem ersten Ferdinand auf deutschem Boden mehr als jemals später. Es hat als die erhaltende Macht von Deutschland selber nur verloren.

*) Pertz: Leibniz gesammelte Werke. Historische Reihe Band IV. S. 234

Ganz anders steht da das Haus Hohenzollern. Es zeigt von Anfang an nicht bloß den Particularismus, der uns allen Deutschen innewohnt, sondern dazu ein, den Umständen nach, schrankenloses Begherungsvermögen. Mit der ersten großen Erwerbung, derjenigen des wirklichen Preußen selbst, verbinden sich untrennbar die Begriffe zugleich von Felonie und Kirchenraub. Und so fortan. Fast an jede Erwerbung dieses Staates der Hohenzollern knüpft sich die Erinnerung an Gewalt und Unrecht aller Art. Es genügt, um von der neuesten Zeit zu reden, an Schlesien, an Polen, an Sachsen zu erinnern.

Es lag dem Hause Hohenzollern nicht in der Art wie dem Hause Habsburg, die Verpflichtung ob, für die Gesammtheit einzutreten. Dagegen lag ihm die Verpflichtung in derselben Weise ob, wie den anderen deutschen Fürstenhäusern. Allein wenige unter ihnen sind dieser Verpflichtung in so geringem Grade nachgekommen, wie das Haus Hohenzollern. In den wichtigsten Krisen der Gesammtheit sehen wir es neutral. So im schmalkaldischen, so im dreißigjährigen Kriege, hier mit der wohlberechneten Absicht, für den Augenblick der Theilung der Beute bereit zu sein mit ungeschwächter Kraft. Es ist hergebracht in Deutschland, über den Verlust von Straßburg zu klagen. Aber man vergißt, daß gegenüner dem patriotischen Streben des Kaisers Leopold und des Kurfürsten Ernst August von Hannover, des Habsburgers und des Welfen, um das Reich in die Waffen zu bringen, die Haltung des mit Ludwig XIV. befreundeten Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg die deutsche Gesammtkraft lähmte. Man vergißt, daß Wilhelm von Oranien diesem seinem Vetter, und nur ihm, den Verlust von Straßburg Schuld gab. *)

*) Lünig: Staats-Consilia u. s. w. Band II S. 1061

Näher vor Augen liegt das achtzehnte Jahrhundert.

Von dem neuen Königreiche Preußen aus stieg unheilbrodelnd für die Völker Europas das furchtbare Beispiel der absoluten Militär-Monarchie empor. Diese absolute Militär-Monarchie mit ihren Consquenzen, nämlich derjenigen der steten Eroberung nach außen, der Vernichtung alles Rechtes der Besonderheit, aller wahren Freiheit nach innen, constituiert fortan das Wesen des Hohenzollernstaates. Die Kriege von 1740, 1744, 1756, 1772, 1778 gingen aus von diesem Staate von Hohenzollern, im Interesse seiner Vergrößerung auf Kosten der nicht gerüsteten Nachbarn. Es kam die französiche Revolution. Eben so theilnamslos für die deutsche Gesammtheit, eben so bereit dagegen diese Noth der Gesammtheit auszunutzen für das Interesse des eigenen Wachsthumes, wie einst der Kurfürst Friedrich Wilhelm sich beim Raube von Straßburg benommen, zeigten sich seine Nachkommen bei der Wegnahme des linken Rheinufers. Für die Zusicherung eines Antheils an der Beute ließ der Staat der Hohenzollern mit Deutschland geschehen, was immer geschah.

Den Beginn des Krieges von 1813 wird niemand der preußischen Politik zuschreiben; aber in der Ausbeutung des Sieges der gemeinschaftlichen Waffen für sich war sie unersättlich.

Zur Kenntniß dieser Unersättlichkeit liefert auch der Theil der Berichte des hannöverschen Staatsmannes Münster, den sein Sohn mitgetheilt hat, neue sprechende Belege. Und ebenso ferner für eine Thatsache, welche man, so klar sie auch hervortritt, neuerdings oft zu verkennen scheint, nämlich die, daß die Mächte Rußland und Preußen wie unzertrennlich verbunden sind.

Sie sind verbunden durch ihr gemeinsames Handeln an dem unglücklichen Polen, durch dieselbe Habgier, welche zur Zeit noch in den Zielen derselben nicht collidirt, so wie durch die gleiche Rücksichtslosigkeit in der Wahl der Mittel.

Die Kaiserin Maria Theresia kannte nicht die Mahnung, welche Friedrich II. für seine Nachfolger niederschrieb, daß nämlich niemals sie sich lösen möchten von der Allianz mit Rußland. Aber sie durchschaute klar dieses Verhältniß. Rußland und Preußen waren in ihren Augen wie eine und dieselbe Macht, gefahrdrohend für den gesammten Westen. Darum bat sie mahnend und warnend ihre Tochter, die Königin von Frankreich, festzuhalten an der österreichisch-französichen Allianz, welche Europa zu schützen habe gegen die unersättliche Begehrlichkeit dieser doppelten Offensivmacht. Die Revolutionskriege haben für einige Jahre dies Verhältniß verdunkelt. Aber sofort nach dem Ende dieser Kriege trat das Wesen des Verhältnisses wieder hervor. Jede Begehrlichkeit Preußens auf dem Wiener Congresse fand ihren Führsprecher an Rußland; jede Begehrlichkeit Rußlands an Preußen. Sie hatten geredet von der Befreiung der Völker, solange Frankreich dieselben unterdrückte; aber sie waren bereit für die Knechtung von Sachsen unter Preußen, von Polen unter Rußland abermals den Krieg in Europa zu entzünden. Auch mit dem Aussprechen ihrer Grundsätze oder vielmehr des Mangels derselben, hielten sie nicht zurück. Nicht der Herr von Bismarck zuerst hat von dieser Seite her den Satz proclamiert, daß Gewalt über Recht gehe. Der russiche Kaiser Alexander erwiederte 1815 in Wien einem deutschen Fürsten ganz denselben Gedanken *):

„Dynastien und Erbrechte gelten mir nichts vor dem Interesse meines Staates.“

Es ist der Gedanke, der den Urheber desselben auf gleiche Stufe stellt mit dem König der Wüste.

Kann ein Staat, der gegründet ist durch dies Begehrungsvermögen, der gewachsen ist durch und mit demselben, der gewachsen ist auf Kosten von Deutschland: kann dieser Staat jemals deutsch werden? *) Münster: Politische Skizzen u. s. w. S. 204

Das heißt: kann er gerecht werden gegen Andere? Kann er verzichten auf die Unersättlichkeit seines Begehrungsvermögens?

Die literarischen Vorkämpfer des Preußenthums sind geneigt, auf Jeden, der das Werden und Sein des Staates der Hohenzollern nach den Thatsachen anders wie sie zu begreifen sucht, den Vorwurf des Hasses und darum der Ungerechtigkeit gegen Preußen zu bringen. Darum ziehe ich vor, einen Anderen reden zu lassen, dessen Qualitäten als preußischer Unterthan, als Protestant, als Professor der Geschichte an der preußischen Universität, als eifrigster Feind von Frankreich endlich ihn gegen die üblichen Anklagen sicher stellt.

Ernst Moritz Arndt sagt über Preußen *): „Welchen Sinn hatte die Monarchie Friedrich des Einzigen? Doch wohl einen sehr nationalen? Leere Klänge, womit man immer gespielt hat! Fremd war der Sinn dieser Monarchie allem was teutsch heißt, und ist es noch. Daher die Abneigung, ja faßt der Abscheu der kleinen Staaten von Teutschland, wenn es heißt: der preußische Adler solle über ihren Thoren seine mächtigen Fittige ausbreiten u. s. w. u. s. w. An teutsche Begeisterung und Theilnahme für diesen Staat war also nie zu denken.“

*) Geist der Zeit. Bd. I S. 315

Dessen ungeachtet ist es während des langen Friedens nach 1815 durch die unermüdliche Propaganda des Preußenthums vermittelt der Schulen und Universitäten und der Literatur, gelungen, den sogenannten gebildeten Mittelsatnad über die wahre Natur des Staates der Hohenzollern so völlig zu täuschen, daß viele gute Leute dieser Macht, die groß geworden ist auf deutsche Kosten, durch die Zerrüttung des Vaterlandes, die eigenen Theorien des deutschen Einheitsschwindel unterlegen.

Im Jahre 1849 brachten die Professoren der Nationalversammlung mit ihrem Anhange, dem preußischen Könige ihre papierene Kaiserkrone dar.

Der Graf G. Münster wäre in unseren Tagen bereit, dies Angebot zu erneuern. Mit demselben Erfolge. Denn das Angebot beruht auf der völligen Verkennung des wahren Preußenthumes, und schiebt diesem die Gedanken unter, die bei solchen kurzsichtigen Thoren gültig sind, nicht jedoch bei einem Hohenzoller. In dem Namen Preußen steckt vermöge der Geschichte auch das Wesen des Hohenzollernstaates, nämlich nach innen das Prinzip des militärischen Absolutismus, nach außen dem entsprechend das Prinzip der Eroberung, sei es nach Westen, nach Süden, nach Norden, nur freilich nicht nach Osten. Auf diese Geschichte und dieses Wesen kann ein Hohenzoller nie verzichten. Darum wird niemals ein König von Preußen diesen seinen Titel für denjenigen eines Kaisers von Deutschland aufgeben.

Der Oberst von Griesheim sagte im Jahre 1849, daß Preußen zu Gunsten des deutschen Einheits-Schwindel auch nicht auf seine Regimentsnummern verzichten würde. Die Worte sind stark ausgedrückt; aber sie sind wahr. Mit dem Namen Preußen verbinden sich alle Traditionen des Staates der Hohenzollern. Ihn aufgeben hieße verzichten auf diese. Darum ist das Wort, daß Preußen in Deutschland aufgehen werde oder müsse, ebenso eine Phrase wie die, daß die Einheit zur Freiheit führe, die Kaserne zur Selbständigkeit. Das stärkere, das agressive Element kann nicht sich wandeln in das schwächere, das defensive. So viele deutsche Länder der Staat der Hohenzollern unter sich bringt, so viele preußische Provinzen schafft er, die für die Zwecke des Preußenthumes, das ist der absoluten Militär-Monarchie *), ihm dienstbar werden müssen mit ihrem Gelde und ihrem Blute.

*) Nachdem das vorstehende schon geschrieben, kommt mir die Nr. 273 der Nordd. Allg. Zeitung vom 21. Novbr. 1867 zu. Der Leitartikel derselben drückt die hier gegebenen Gedanken in den Grundzügen ebenso, nur in preußischer Sprache aus. Er tritt nämlich entgegen „der Befürchtung, daß durch die großen Erwerbungen, welche das vergangene Jahr gegeben, der preußische Charakter unseres Staates geändert oder doch wesentlich modifiziert werde.“

Deutschland ist für den Hohenzollernstaat nur ein Object der Aneignung, wie es Polen gewesen ist, und je nach den Umständen auch Dänemark oder Holland oder jedes andere erreichbare Land sein kann.

Aber ebenso, wie der Kurfürst Friedrich Wilhelm schon 1681 ungeachtet seiner Eide und Pflichten sich weigerte, Straßburg mit schützen zu helfen, weil der Verlust von Straßburg das Interesse seines Staates nicht berührte; ebenso ferner, wie Friedrich Wilhelm II. 1795 sich weigerte, den Rhein mit zu vertheidigen, weil ihm für seinen Staat als Lohn dieser Unterlassung eine überreiche Entschädigung in Aussicht gestellt wurde für das was er nicht verloren: ebenso wird auch fortan der Staat der Hohenzollern in Betreff aller anderen Theile, die einst Deutschland ausgemacht haben, sich nur kümmern um sein eigenes unmittelbares Interesse, und wenn dieses nicht in Frage kommt oder die Abwehr widerräth, den einen abkommen lassen wie den anderen.

Gegen das thörichte kleine Dänemark war mit der Maske der Nationalität etwas zu gewinnen. Darum hetzte das überlegene Preußen zum Krieg. Bei Luxemburg dagegen war das starke Frankreich in sehr bedrohlicher Nähe. Und dann gar das deutsche Element in den russichen Ostseeprovinzen! „Preußen ist eine russiche Schildwache,“ hat ein Minister Catharina’s II. zu einem Minister Friedrich’s II gesagt, und das Wort ist von diesem Könige mit der bekannten unterwürfigen Demuth hingenommen, in der er seinen Nachfolgern ein Spiegel geworden ist. Es ist aber nicht die Aufgabe der Schildwache, in’s Innere des Hauses zu blicken, sondern es nach außen zu bewahren.

Dabei ist nicht zu verkennen, daß dessen ungeachtet der Herr von Bismarck in der Kunst der Ausnutzung des Nationalitäts-Schwindels diejenige der einstigen römischen Auguren zu übertreffen weiß, und ebenso ist nicht gering anzuschlagen der Werth der Maschinerie des Parlamentarismus, die den Absolutismus verhüllend, ihm gehorcht wie ein Uhrwerk seiner Feder. Aber man wird dabei freihalten müssen, daß nicht die Mittel der Ausführung das Wesen des Principes bedingen, sondern daß dieses vermöge seiner doppelten Qualität, der Energie und der Nichtachtung des Sittengesetzes, sich seine Mittel schafft und gestaltet je nach seinem Bedürfnisse und den vorhandenen Richtungen der Zeit. Der starke Verbrauch, den der Herr von Bismarck mit dem Parlamentarismus und dem Nationalitäts-Schwindel macht, geschehe dies ungeachtet oder vermöge seiner persönlichen Verachtung für diese Instrumente, ist nicht für lange berechnet. Er wird andere Mittel finden.

Fassen wir das Gesagte kurz zusammen.

Der Staat der Hohenzollern ist geworden durch die Energie des Egoismus und der Rücksichtslosigkeit in der Wahl der Mittel dieses Fürstenhauses. Die Tradition, welche vermöge dessen als unvertilglicher Character diesem Staate anhaftet, ist diejenige eines unersättlichen Begehrungsvermögens. Das Objekt desselben ist in erster Linie Deutschland. Aber die Annexion und Assimilation dienender Kräfte modifiziert nicht den Character des herrschenden Elementes. Preußen ist groß geworden an Deutschland. Es wird darum nicht deutsch, d. h. nimmt die Principien der Gerechtigkeit gegen andere, der defensiven Haltung nach außen in seine Staats-Politik nicht auf. Vielmehr besteht der Werth der Erwerbung neuer deutscher Länder für Preußen in erster Linie in der Verstärkung der Mittel zur Durchführung seines obersten Staatsprincipes.

Dieses Staatsprincip ist – man kann nicht genug es wiederholen – die Unersättlichkeit des Begehrungsvermögens, und demgemäß die Unterordnung aller anderen Motive des menschlichen Handelns unter dieses eine und erste.

Das Jahr 1866 hat dies Staatsprincip mit seinen Consequenzen der Unwahrheit, der Vergewaltigung, kurz der Umkehrung der Gesetze der Moral im politischen Leben der Macht Preußen in erschreckender Weise vorgeführt.

Dies führt uns zurück auf die wichtige Frage der Politik der hannöverschen Regierung vor der Katastrophe.



Fortsetzung des Textes: 2 Abschnitt



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