Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Romkerhall nach 1866

Preußische Hegemonie

Die Jahre nach 1866, dem Jahr der unrechtmäßigen Okkupation und Annexion, sind geprägt von der Absicht Bismarcks, dass souveräne, freie Leben der Hannoveraner zu unterdrücken und auf preußisches Verständnis gleichzuschalten. Dies geschieht mit zweierlei Mittel: Zunächst wurde die Presse alimentiert, die Form der Propaganda zu drucken, die den Vorstellungen des Bismarck konform. Des Weiteren erfolgt die Gewalt gegen die treuen Hannoveraner, das begann mit dem Verbot der Landesfahnen und gipfelte in einen Schauprozess gegen den Grafen Platen zu Hallermund. Zu den Hintergründen:

Königin Marie befand sich zum Zeitpunkt des Überfalls in Herrenhausen und sollte in Hannover verbleiben. Die preußische Drangsalierung begang mit dem Hißen der "Raubvogel-Fahne" wie Königin Marie die preußische Fahne nannte und steigerte sich zunehmens. Nach Korrespondenz wurde beschlossen Schloss Marienburg als Aufenthaltsort zu wählen, etwas ungestörter, da es ihr Privatbesitz war. Hier verblieb Königin Marie mit den Kindern. Das wussten die treuen Hannoveraner zu schätzen. Die tapfere Frau ertrug die Demütigungen, von denen Bismarck stets mehr Gebrauch machte, war dennoch voller Hoffnung. Ich verweise an dieser Stelle auf folgende hervorragende Publikation: Willis, Geoffrey Malden: "Hannovers Schicksalsjahr 1866 im Briefwechsel König Georgs V. mit der Königin Marie." - Hildesheim 1966, August Lax Verlagsbuchhandlung.

Bismarck hat zu dieser Zeit zwei Ziele: Neben der Staatskasse des Königreichs Hannover hatte er es ebenfalls auf die privaten Besitztümer des Königs Georg V. abgesehen, auch der Welfenschatz gehörte dazu. Diese Mittel flossen später unter anderen in den sogenannten "Reptilienfonds", woraus sowohl die Presse alimentiert wurde, als auch der König Ludwig II. damit dieser Zustimmung zur Berufung des preußichen Königs zum Kaiser erteilte. An dieser Stelle sei auch erwähnt, das im Harz eine vielzahl von Silberminen, als auch ein reicher Holzbestand vorhanden war der sich im Privatbesitz der Krone befand. Das Privatvermögen stellt keinen Gegenstand einer Occupation dar, dennoch war auch dieses Gebiet der preußischen Begehrung ein, wenn auch unrechtmäßiges Ziel, Das Privatvermögen der Königin Marie, wie Schloss Marienburg, welches ihr  König Georg 1857 zu ihrem Geburtstag geschenkt hatte, fand darauf  hin allerdings absolut keine Anwendung, schließlich war Königin Marie diesbezüglich als Privatperson anzusehen. Zudem unterstand es als Kammergut nicht der Verwaltung der königlichen Schlösser und Gärten. Das unbewegliche Staatseigenthum - und nur Staatseigenthum ist nach Grundsätzen des neueren Völkerrechtes beim Landkrieg Gegenstand der Occupation. Entzogen ist der occupatio bellica deshalb auch das gesammte Privat- resp. Chatullgut des depossedirten Souveräns und das fideicommissarische und sonstige Familiengut der vertriebenen Dynastie. Dazu gehört auch ihr Recht am s. g. Domanium oder Kammergut. Auch den Jagdsitz König Georgs V, Romkerhall „beschlagnahmte“ Bismarck nicht. Sicherlich fürchtete er die Reaktion des Sächsichen Königshauses auf eine Provokation einer unrechtmäßigen Annexion Romkerhalls, da König Georg V. Romkerhall seiner Gattin Königin Marie (1818-1907), Prinzessin aus dem Hause Sachsen-Altenburg, zum Geschenk gemacht hatte. Romkerhall behielt seinen Status. 

Noch war Korrespondenz zwischen der Marienburg und der Villa Braunschweig bei Hietzing unter der Zuhilfenahme bedachter Vertrauenspersonen möglich. Bereits im Schreiben vom 02. July 1866, zu dieser Zeit noch in Herrenhausen, warnte Königin Marie, das "alles dursucht würde" und Telegramme nicht mehr gesendet werden dürften. Spätestens 1867 suchten und unterbanden preußische Behörden gezielt diese Korrespondenz. 

Der Verbleib der Königin Marie blieb Bismarck jedoch ein Dorn im Auge, vorallem, da die treuen Hannoveraner die Anwesenheit der sorgsam verbundenen Königin zu schätzen wußten. Um dies zu unterbinden wurde eine Intrige ersonnen und inszeniert: Die Handlungsstrategie beruhte auf einer angeblichen Meldung einer Person, die beabsichtigte Gewähre zu kaufen, Vorwand zur Verhaftung eines Briefboten, obschon die getragenen Briefe alle privater Natur, wurden einige Hannoveraner verhaftet und die sogenannte "Welfenverschwörung" erfunden. Den Grafen von Platen lud man zum Hochverrathsprozeß, da er plötzlich und ohne sein Wissen preußischer Bürger geworden sein sollte. Im Zuge dieser absolut ausgedachten Szene setzt man Kgn. Marie vor ein Ultimatum: Wenn sie in Marienburg verbliebe, würden alle Angestellten gegen preußisches Personal ausgetauscht werden, Inhaftierung also.  Für detailliertere Darstellung verweise ich auf: Klopp, Onno: "Der Berliner Hochverrathsprozeß gegen den königlichen hannöverschen Staats-Minister Grafen Adolf von Platen zu Hallermund. Mit den staatsrechtlichen Gutachten der Herren St.-R. Zachariae und R.-R. Neumann. - München, 1868


Ihre Majestät Königin Marie - Januar 1907

Ihre Majestät Königin Marie - Januar 1907


Der rechtmäßige König ging mit seiner Frau Königin Marie (1818-1907), und seinen drei Kindern ins Exil nach Österreich.

König Georg V. von Hannover hat die unrechtmäßige Annexion nicht anerkannt und auf den Thron nicht verzichtet.

Sein einziger Sohn, Kronprinz Ernst August (1848-1923) nahm im österreichischen Exil 1878 den Titel Herzog von Cumberland an, verzichtete dabei aber nicht auf den Thron in Hannover.


Dekoration Romkerhall



Preußische Diktatur

Siegelmarke Diktatur Preussen in Hannover


Preußen hat die hannoversche Staatsverfassung in Betreff der Ausübung der Staatsgewalt, der Rechte der allgemeinen Stände u. s. w. für sich nicht als verbindlich betrachtet. Es hat nach der Occupation und der im September 1866 sanktionirten Vereinigung Hannovers mit der preußischen Monarchie bis zum 1. Oktober 1867 eine unbeschränkte Diktatur über Hannover ausgeübt, bestehende Gesetze und Einrichtungen blos im Wege königlicher Verordnung geändert. Dies alles wäre rechtlich unmöglich gewesen, wenn eine Succession in die hannoversche Staatsgewalt, in das Souveränetätsrecht des depossedirten Königs von Hannover stattgefunden hätte.  Siehe: Gutachten St.-R. Zachariae



Dekoration Romkerhall



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