Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Anlage 5.

Göttingen, den 18. Juni 1866.

Ordre an die Armee:


Nr. 1. Alle Befehle an die Armee, welche ich als commandirender General erlassen werde, erhalten die Benennung „Ordre an die Armee“ und werden entweder von mir persönlich oder vom Chef des Generalstabes unterzeichnet.

Nr. 2. Die Brigade-Commandeure sind hinsichtlich ihrer sämmtlichen unterhabenden Abtheilungen zu Dislocations-Veränderungen jeder Art innerhalb des betreffenden Brigade-Bezirks berechtigt.

Nr. 3. Die mobilen Batterien werden von morgen an auf folgende Weise vertheilt:
Batterie Laves zur 2. Brigade,
Batterie Eggers zur 3. Brigade,
die in Ellershausen liegende reitende Batterie zur 4. Brigade (später kommt dazu ein Zug gezogener 6pfünder).
Batterie Blumenbach und die in Grone liegende reitende Batterie zur Reserve.

Nr. 4. Die Kranken werden an das Ernst-August-Hospital zu Göttingen abgeliefert.

Nr. 5. Von jedem Brigadestabe, vom Stabe der Feld-Artillerie und des Ingenieur-Corps, sowie von der Sanitäts-Compagnie und den Train-Corps meldet sich täglich Mittags 12 Uhr ein Officier zur Empfangnahme der Ordre in dem Bureau des General-Commandos.



von Arentsschildt

General-Lieutenant,

commandirender General.



Fortsetzung des officiellen Kriegsberichtes: Anlage 6.



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