Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Anlage 20.



Wir Unterzeichnete erklären hierdurch auf unsere militärische Ehre und den unserem Könige und Kriegsherrn geleisteten Eid vor Gott und unserem Gewissen:

1. Daß Mannschaften und Pferde der hannover’schen Armee durch die seit dem 19. d. M., mit ursprünglich mangelhafter Ausrüstung, ununterbrochen großen Marschstrapazen, bei meistens mangelhafter Verpflegung, sowie durch den gestern stattgehabten hartnäckigen Kampf, welcher einen die Diensttüchtigkeit beeinträchtigenden Verlust an Officieren und Unterofficieren herbeigeführt hat, in hohem Grade erschöpft sind, so daß ohne vorhergegangene Ruhe eine Fortsetzung der Operationen nicht zulässig ist;

2. daß die Munition bei gänzlichem Ausschluß allen weiteren Ersatzes nur noch zu etwa einem ernstlichen Gefechte ausreicht;

3. daß es nach den gemachten Erfahrungen und nach den Mittheilungen der Indantur unmöglich ist, die nöthigen Lebensmittel in ausreichender Weise herbeizuschaffen;

4. daß von mehreren Seiten feindliche Truppen in bedeutender Uebermacht herangezogen sind, die hannover’sche Armee umzingelt haben, und auf eine baldige Aenderung der militärischen Lage durch Succurs befreundeter Truppen nicht zu rechnen ist.

Unter diesen Umständen müssen wir jeden Kampf und Widerstand für ein gänzlich unnützes und erfolgloses Blutvergießen halten und können auch pflichtmäßiger Ueberzeugung Seiner Majestät dem Könige nur anrathen, den Widerstand aufzugeben und eine Capitulation anzunehmen.

Langensalza, den 28. Juni 1866.


von Arentsschildt,

von Wrede,

von dem Knesebeck,

General-Lieutenant.

General-Major.

General-Major.



von Bothmer,

v. Bülow-Stolle,

de Paur,

Dammers,

General-Major.

Oberst.

Oberst.

Oberst u. Gen-Adj.



von Stolzenberg,

von Geyso,

Cordemann,

Oberst.

Oberstlieut.

Oberst.





Fortsetzung des officiellen Kriegsberichtes: Anlage 21.




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