Ein Wort vorab
Was dem Thomas Hardy sein "Wessex" ist, ist mir mein "Romkerhall".
Präambel
Die hier zusammengetragene und bereitgestellte Information wurden von dem Verfasser nach bestem Wissen und Gewissen zur Pflege der Historie und im Sinne staatsbürgerlicher- politischer Aufklärung als Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte veröffentlicht. Irrtum bleibt vorbehalten.
§1 Rechtsstaatlichkeit
Die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland wird seitens des Verfassers, auch in seiner Unveränderlichkeit, unbedingt anerkannt.
§2 Verwendung des Namens Romkerhall
"Romkerhall" ist ein geschützter Name mit historisch- und Namensrechtlichen absoluten Hindernissen und steht, mit Ausnahme von befugt berechtigt erfolgter Vergabe wie zur Namensnutzung durch Ernennung seitens Erina I. von Sachsen Kgn. zu Romkerhall und des Statthalters des Königreiches Romkerhall, nicht zur freien Verwendung. Markennameneintrag des Begriffes "Romkerhall" ist untersagt mit Ausnahme befugter und zudem zwingend klar abgrenzender, personifizierender und/oder beschreibender Erweiterung.
§2.1 Verwendung des Namens Rohmkerhall
"Rohmkerhall" ist ein geschützter Name mit historisch- und Namensrechtlichen absoluten Hindernissen und steht, nicht zur freien Verwendung. Markennameneintrag des Begriffes "Rohmkerhall" ist untersagt.
§2.2 Verwendung des Namens Romkerhalle
Der Begriff Romkerhalle findet als Ortsbezeichnung durch das Land Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§3 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Darstellung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolgen ausschließlich unter Berufung auf und im Sinne von §86 (4) StGB & §86a (3) StGB
&c. &c.