Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall


Ein Wort vorab

Was dem Thomas Hardy sein "Wessex" ist, ist mir mein "Romkerhall".

Nicht verwunderlich, dass dieser Ort in meinem Roman Stephan & Maureen - Die Abenteuer eines Jungen und seines Hundes nicht nur Erwähnung findet, sondern eine gewichtige Rolle spielt.

Oft nun bin ich darauf angesprochen worden, was es mit diesem Ort auf sich hat, was mich dazu bewegte diese Seite zu erstellen. Leider findet sich an anderen Stellen, wie zweifelhaften Internet- Pseudo- Lexika, einiges an, auch bewusster, Fehlinformation. Weshalb das so ist, werden wir hier später nachlesen können ...

Wir betrachten die Thematik rund um die königliche Staatsdomäne in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit einem Blick in das Okerthal vor der Entstehung des Jagdsitzes Romkerhall. Alsdann beschäftigen wir uns mit dem Jagdsitz, dem Kammergut und der Staatsdomäne. Es folgen daraufhin die Geschehnisse, welche auch Auswirkungen auf Romkerhall haben sollten: Annexion des Königreiches Hannover und das Ende des Deutschen Bundes, Hegemonie & Besatzung gegenüber dem Herzogtum Braunschweig und des Königreiches Hannover, Juristisches & Staatsrechtliches. Der Gründung des Königreiches Romkerhall und ergänzenden Impressionen widmen wir darauf hin in eigenen Kapiteln die Aufmerksamkeit.

Ich werde versuchen mich kurz zu fassen und das Thema möglichst auf Romkerhall zu beschränken. Da dieses jedoch umfangreich, wird diese Seite bis auf das Weitere in Bearbeitung sein.

Dies ist die Version 61.1 vom: 13.09.2024





Präambel

Die hier zusammengetragene und bereitgestellte Information wurden von dem Verfasser nach bestem Wissen und Gewissen  zur Pflege der Historie und im Sinne staatsbürgerlicher- politischer Aufklärung als Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte veröffentlicht. Irrtum bleibt vorbehalten.


§1 Rechtsstaatlichkeit

Die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland wird seitens des Verfassers, auch in seiner Unveränderlichkeit, unbedingt anerkannt.


§2 Verwendung des Namens Romkerhall

"Romkerhall" ist ein geschützter Name mit historisch- und Namensrechtlichen absoluten Hindernissen und steht, mit Ausnahme von befugt berechtigt erfolgter Vergabe wie zur Namensnutzung durch Ernennung seitens Erina I. von Sachsen Kgn. zu Romkerhall und des Statthalters des Königreiches Romkerhall, nicht zur freien Verwendung. Markennameneintrag des Begriffes "Romkerhall" ist untersagt mit Ausnahme befugter und zudem zwingend klar abgrenzender, personifizierender und/oder beschreibender Erweiterung.


§2.1 Verwendung des Namens Rohmkerhall

"Rohmkerhall" ist ein geschützter Name mit historisch- und Namensrechtlichen absoluten Hindernissen und steht, nicht zur freien Verwendung. Markennameneintrag des Begriffes "Rohmkerhall" ist untersagt.


§2.2 Verwendung des Namens Romkerhalle

Der Begriff Romkerhalle findet als Ortsbezeichnung durch das Land Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


§3 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Darstellung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolgen ausschließlich unter Berufung auf und im Sinne von  §86 (4) StGB & §86a (3) StGB

&c. &c.